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Nachlässe & Erbschaft · Diamantaires OG

Versicherter Schmuck: der Mindestwert, den niemand vorhersieht

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Dies ist die am wenigsten bekannte Regel der Schmuckbesteuerung – und diejenige, die bei der Erklärung die meisten bösen Überraschungen verursacht.

Was das Gesetz besagt

Absatz II von Artikel 764 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) sieht vor, dass für Schmuck, Edelsteine, Kunst- oder Sammlungsgegenstände der steuerpflichtige Wert nicht niedriger sein darf als die Bewertung in den am Todestag gültigen Diebstahl- oder Feuerversicherungsverträgen, die der Verstorbene, sein Ehepartner oder seine Rechtsvorgänger weniger als zehn Jahre vor Eröffnung der Erbschaft abgeschlossen haben. Bestehen mehrere Policen, dient der Durchschnitt der Bewertungen als Grundlage.

Konkret: Wenn ein Ring in einem 2019 abgeschlossenen und am Todestag noch gültigen Vertrag mit 40.000 € versichert war, wird es sehr schwierig sein, ihn mit 15.000 € zu erklären, selbst wenn dies sein heutiger tatsächlicher Wiederverkaufswert ist.

Warum die Abweichung oft erheblich ist

Ein Versicherungswert ist kein Marktwert. Er entspricht dem Betrag, der für den Neukauf des Stücks im Geschäft inklusive Margen und Mehrwertsteuer erforderlich wäre. Er ist daher naturgemäß höher – oft doppelt so hoch, manchmal noch mehr – als der Preis, zu dem der Schmuck tatsächlich gebraucht gehandelt wird.

Hinzu kommt ein Einfriereffekt: Viele Verträge übernehmen eine alte, nie aktualisierte Bewertung aus einer Zeit, in der der Markt oder die Preise anders waren.

Was die Erben tun können

  • Prüfen Sie, ob Verträge existieren und wann sie abgeschlossen wurden. Ein vor mehr als zehn Jahren abgeschlossener oder vor dem Tod gekündigter Vertrag fällt nicht unter die Regel. Das Datum ist ebenso wichtig wie der Betrag.
  • Prüfen Sie, was die Police tatsächlich abdeckt. Eine pauschale Bewertung von „Wertgegenständen“ in einer Hausratversicherung kann nur dann als Grundlage dienen, wenn sie tatsächlich Schmuck, Edelsteine oder Kunstgegenstände betrifft – und nicht einen undifferenzierten Pauschalbetrag.
  • Lassen Sie dennoch ein Gutachten erstellen. Eine dokumentierte professionelle Schätzung bleibt nützlich: Sie informiert den Notar, dient der Aufteilung unter den Erben und bereitet einen möglichen Verkauf vor.
  • Melden Sie den Vertrag dem Notar. Ihn in der Hoffnung zu verschweigen, dass er unbemerkt bleibt, ist eine schlechte Taktik: Die Steuerverwaltung kann ihn finden.

Der häufige Fall des viel günstiger verkauften Stücks

Es kommt vor, dass Erben ein Schmuckstück für 12.000 € verkaufen, obwohl es mit 30.000 € versichert war, und dann feststellen, dass der erklärte Wert nicht unter den erzielten Preis sinken kann. Diese Situation ist handhabbar: Ihr Notar hat Argumente – öffentlicher Verkauf innerhalb von zwei Jahren, zu alter Vertrag, nicht spezifische Deckung – aber sie lässt sich viel besser vorhersehen als nachträglich beheben. Daher ist es wichtig, die Versicherungen vor einem Verkauf zu prüfen.

Aktualisiert am 24. Juli 2026 – Tarife und Freibeträge können sich mit jedem Finanzgesetz ändern.

Versicherung, Markt, Ankauf: drei verschiedene Zahlen

Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffen

Bringen Sie den Schmuck und, falls vorhanden, die Versicherungspolicen mit: Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen den Werten und erstellen eine schriftliche Marktschätzung.

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Häufige Fragen

Versicherung und Erbschaft

Zählt ein vor dem Tod gekündigter Vertrag?+

Die Regel bezieht sich auf Verträge, die am Todestag in Kraft sind. Ein zuvor gekündigter Vertrag fällt grundsätzlich nicht in diesen Rahmen – legen Sie die Situation jedoch Ihrem Notar dar, der sie anhand der Unterlagen beurteilt.

Und wenn der versicherte Wert offensichtlich überhöht ist?+

Das kommt häufig vor, insbesondere bei alten, nie aktualisierten Bewertungen. Ein dokumentiertes Marktgutachten ist dann ein nützliches Element für die Akte; Ihr Notar entscheidet, was der Steuerverwaltung entgegengehalten werden kann.

Sollte ich geerbten Schmuck versichern?+

Wenn Sie ihn behalten, ja, auf der Grundlage eines aktualisierten Werts. Viele Erben stellen dabei fest, dass der tatsächliche Wert stark von dem im Vertrag ihrer Eltern abweicht.

Zu Lebzeiten übertragen: Schenkung von Schmuck

Ein Schmuckstück vor dem Tod zu verschenken unterliegt anderen Regeln – oft günstiger, sofern man sie kennt:

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Sie sind unsicher über den Wert eines Stücks, müssen ein Inventar vorbereiten oder Erben auseinanderhalten? Rufen Sie uns an – wir beraten direkt und unverbindlich.

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