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Pauschalsteuersatz für Hausrat von 5 %: Warum er Ihren Schmuck nicht abdeckt
Dies ist eine der häufigsten – und teuersten – Verwechslungen bei Erbschaften mit Schmuck. Der „Pauschalsteuersatz von 5 %“ existiert, aber er tut nicht das, was viele Erben glauben.
Was genau der Pauschalsteuersatz von 5 % besagt
Artikel 764 Absatz I Nummer 3 des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) sieht vor, dass mangels einer öffentlichen Versteigerung oder eines Inventars der steuerpflichtige Wert der Hausratsgegenstände (meubles meublants) nicht weniger als 5 % aller anderen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte des Nachlasses betragen darf.
Zwei Präzisierungen sind angebracht. Erstens handelt es sich um einen Mindestwert, nicht um eine Obergrenze oder eine bequeme Option: Es ist eine Untergrenze, die greift, wenn nichts Genaueres vorliegt. Zweitens – und vor allem – gilt er nur für Hausratsgegenstände.
„Hausratsgegenstände“: ein präziser Begriff
Artikel 534 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert sie als Möbel, die dem Gebrauch und der Ausschmückung von Wohnungen dienen: Betten, Stühle, Tische, Wandteppiche, Spiegel, Uhren… Kurz gesagt, das, was eine Wohnung möbliert.
Ein Ring, eine Halskette, ein Diamant auf Papier, eine Sammlermode oder ein Gemälde moblieren juristisch gesehen keine Wohnung. Sie fallen unter Artikel 764 Absatz II, der für sie ein eigenes Bewertungsregime vorsieht. Die im BOFiP veröffentlichte Steuerdoktrin bestätigt dies: Schmuck, Edelsteine, Kunst- und Sammlungsgegenstände sind vom Hausratspauschalsteuersatz ausgeschlossen und müssen gesondert deklariert werden.
Die praktischen Konsequenzen für die Erben
Drei Fehler treten immer wieder auf:
- Annahme, dass 5 % „alles abdecken“ und keine Deklaration von Schmuck. Bei einer Kontrolle kann die Finanzverwaltung den Wert nachträglich hinzurechnen, mit Verzugszinsen.
- Zusammenfassen von Schmuck und Möbeln in einer einzigen Position für Hausrat. Die Erklärung wird ungenau und angreifbar, obwohl Schmuck oft das wertvollste bewegliche Vermögen ist.
- Unterbewertung aus falscher Vorsicht: einen sehr niedrigen Wert grob schätzen. Wenn ein Versicherungsvertrag besteht, legt dieser eine Untergrenze fest, die eine solche Unterbewertung sofort anfechtbar macht.
Umgekehrt sichert ein schriftliches Gutachten zum Todeszeitpunkt die Erklärung in beide Richtungen ab: Es vermeidet sowohl riskante Unterbewertungen als auch Überbewertungen, die die Erben unnötig Steuern zahlen ließen.
Aktualisiert am 24. Juli 2026 – Tarife und Freibeträge können sich mit jedem Haushaltsgesetz ändern.
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Häufige Fragen
Pauschalsteuersatz und Schmuck
Ist der Pauschalsteuersatz von 5 % obligatorisch?+
Nein. Es handelt sich um eine Standardbewertung, die nur auf Hausratsgegenstände anwendbar ist, wenn weder eine öffentliche Versteigerung noch ein Inventar vorliegt. Die Erben können jederzeit ein Inventar vorziehen, das den tatsächlichen Wert des Hausrats widerspiegelt.
Ist eine Luxusuhr ein Hausratsgegenstand?+
Nein. Eine wertvolle Uhr ist Schmuck oder Sammlungsstück: Sie muss eigenständig bewertet werden, wie Schmuck und Edelsteine.
Und wenn der Schmuck wenig Wert hat?+
Er muss trotzdem in der Erklärung aufgeführt werden. Ein Gutachten kann dies aber genau belegen: Nachzuweisen, dass eine Sammlung von geringem Wert ist, ist ebenso nützlich wie die Bewertung eines exzeptionellen Stücks.
Zu Lebzeiten verschenken: Schenkung von Schmuck
Ein Schmuckstück vor dem Tod zu verschenken unterliegt anderen Regeln – oft vorteilhafter, wenn man sie kennt:
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