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Pauschalabzug von 5 % für Mobiliar: Warum er Ihren Schmuck nicht abdeckt
Dies ist eine der häufigsten und kostspieligsten Verwechslungen bei Erbschaften mit Schmuck. Der „Pauschalabzug von 5 %“ existiert, aber er tut nicht das, was viele Erben glauben.
Was der Pauschalabzug von 5 % genau besagt
Die Nr. 3 des Absatzes I von Artikel 764 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) sieht vor, dass bei Fehlen einer öffentlichen Versteigerung oder eines Inventars der steuerpflichtige Wert des Hausrats nicht weniger als 5 % aller übrigen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte des Nachlasses betragen darf.
Zwei Präzisierungen sind erforderlich. Erstens handelt es sich um einen Mindestwert, nicht um eine Obergrenze oder eine Komfortoption: Es ist eine Untergrenze, die gilt, wenn nichts Genaueres vorliegt. Zweitens, und vor allem, betrifft er nur den Hausrat.
„Hausrat“: Ein präziser Begriff
Artikel 534 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert ihn als Möbel, die für den Gebrauch und die Ausschmückung von Wohnungen bestimmt sind: Betten, Stühle, Tische, Wandteppiche, Spiegel, Uhren ... Mit anderen Worten, was eine Wohnung einrichtet.
Ein Ring, eine Halskette, ein Diamant auf Papier, eine Sammlermütze oder ein Gemälde möblieren keine Wohnung im rechtlichen Sinne. Sie fallen unter Absatz II von Artikel 764, der für sie eine eigene Bewertungsregelung vorsieht. Die im BOFiP veröffentlichte Steuerdoktrin bestätigt dies: Schmuck, Edelsteine, Kunst- und Sammlungsgegenstände sind vom Mobiliar-Pauschalabzug ausgenommen und müssen separat erklärt werden.
Die praktischen Konsequenzen für Erben
Drei Fehler treten regelmäßig auf:
- Annehmen, dass 5 % „alles abdecken“ und nichts für Schmuck erklären. Im Falle einer Kontrolle kann die Finanzverwaltung den Wert nachträglich hinzurechnen, mit Verzugszinsen.
- Schmuck zu den Möbeln hinzuaddieren in einer einzigen Zeile für Hausrat. Die Erklärung wird ungenau und angreifbar, obwohl Schmuck oft das wichtigste bewegliche Vermögen ist.
- Unterbewertung aus umgekehrter Vorsicht: „Über den Daumen gepeilt“ einen sehr niedrigen Wert angeben. Wenn ein Versicherungsvertrag existiert, setzt dieser eine Untergrenze fest, die eine solche Unterbewertung sofort anfechtbar macht.
Umgekehrt sichert ein schriftliches Gutachten zum Todestag die Erklärung in beide Richtungen: Es vermeidet sowohl die riskante Unterbewertung als auch die Überbewertung, die den Erben unnötige Steuern bescheren würde.
Aktualisiert am 24. Juli 2026 — Die Steuersätze und Freibeträge können sich mit jedem Haushaltsgesetz ändern.
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Häufige Fragen
Mobiliar-Pauschalabzug und Schmuck
Ist der Pauschalabzug von 5 % verpflichtend?+
Nein. Es handelt sich um eine Standardbewertung, die nur für Hausrat gilt, wenn weder eine öffentliche Versteigerung noch ein Inventar vorliegt. Die Erben können immer ein Inventar bevorzugen, das den tatsächlichen Wert des Mobiliars widerspiegelt.
Ist eine Luxusuhr Hausrat?+
Nein. Eine wertvolle Uhr gleicht einem Schmuckstück oder einem Sammlerstück: Sie muss wie Schmuck und Edelsteine selbst bewertet werden.
Und wenn der Schmuck wenig Wert hat?+
Er muss trotzdem in der Erklärung aufgeführt werden, aber ein Gutachten kann genau das belegen: Nachzuweisen, dass eine Charge von geringem Wert ist, ist ebenso nützlich wie die Bewertung eines außergewöhnlichen Stücks.
Zu Lebzeiten übertragen: die Schenkung von Schmuck
Ein Schmuckstück vor dem Tod zu verschenken unterliegt anderen Regeln – oft vorteilhafter, sofern man sie kennt:
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