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Nachlässe & Erbschaft · Diamantaires OG

Nachlass: Was tun mit dem Familienschmuck?

40 Jahre
Familienhaus
Staatlich diplomiert
Gemmologen
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Zertifizierungen
Ohne Termin
Paris 3e · Sofortige Zahlung
Succession bijoux

Sie haben Schmuck von einem Familienmitglied nach dessen Tod geerbt? Sie wissen nicht, ob es sinnvoll ist, ihn schätzen zu lassen? Sie zögern, ihn zu verkaufen? Erfahren Sie, was Sie mit geerbtem Schmuck im Rahmen einer Erbschaft tun können und wo Sie ihn schätzen lassen können, wenn Sie ihn verkaufen möchten.

Wir garantieren die besten Preise. Wenn Sie ein direktes Rückkaufangebot eines Mitbewerbers haben, ziehen wir nicht nur gleich, sondern verpflichten uns, Ihnen ein höheres Angebot zu unterbreiten.

Wenn Sie im Rahmen des Todes eines Familienmitglieds Schmuck geerbt haben, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Den Schmuck behalten: Sie können ihn dann nach Belieben verwenden, d. h. tragen oder an einem Ort aufbewahren, um ihn später an Ihre Nachkommen weiterzugeben.
  • Den Schmuck verkaufen: In diesem Fall müssen Sie ihn zuerst schätzen lassen, um seinen Wert zu kennen und ihn zu einem fairen Preis zu verkaufen.

Diamantaire Paris bietet eine Alternative zum sofortigen Rückkauf von Schmuck ohne Auktionsverkauf.

Weitere Informationen ohne Termin unter 43 rue Beaubourg 75003 Paris oder telefonisch: +33 1 48 87 23 37

Unser Kundenservice steht Ihnen kostenlos für die Schätzung Ihres Schmucks zur Verfügung.

Die Besteuerung von Schmuck aus einer Erbschaft

Bei einer Erbschaft können die Erben einen Auktionator beauftragen, ein Inventar der beweglichen Güter zu erstellen und deren Wert zu schätzen. Dieser Schritt wird als „Prisée“ (Schätzung) bezeichnet. Es ist möglich, auf eine Prisée zu verzichten: Das bewegliche Vermögen wird dann auf der Grundlage einer Pauschale bewertet, nämlich 5 % des Gesamtvermögens des Verstorbenen.

Wenn Sie sich für eine Prisée entschieden haben und der geerbte Schmuck zu den vom Auktionator bewerteten Gütern gehört, sind die Steuern auf den Schmuck bereits mit der Erbschaftssteuer bezahlt. Bei einem späteren Verkauf fällt keine Steuer an, sofern Sie die Nachweise dafür aufbewahrt haben.

Meistens wird Schmuck jedoch vor dem Tod der Person übertragen und gehört dann nicht zum beweglichen Vermögen, das bei der Prisée geschätzt wird. In diesem Fall müssen Sie eine Steuer entrichten, die als Pauschalsteuer auf wertvolle Gegenstände (Taxe Forfaitaire Sur les Objets Précieux) bezeichnet wird. Diese Steuer ist bei jedem Verkauf von wertvollen Gegenständen fällig, also nicht nur bei Schmuck, sondern auch bei Kunstwerken oder Antiquitäten.

Der angewandte Steuersatz hängt von der Art des verkauften Gegenstands ab. Bei Goldbarren oder Münzen beträgt der Steuersatz 11,5 % ab dem ersten Euro. Bei Schmuck, Kunstgegenständen oder Antiquitäten beträgt der Steuersatz hingegen 6,5 %, jedoch nur, wenn der Gegenstand einzeln für mehr als 5.000 € verkauft wurde.

Mit anderen Worten: Geerbter Schmuck unterliegt keiner Steuer, wenn der Verkaufspreis 5.000 € pro Schmuckstück nicht übersteigt.

Familienschmuck im Rahmen einer Erbschaft schätzen lassen

Wir empfehlen Ihnen, den im Rahmen einer Erbschaft erhaltenen Schmuck schätzen zu lassen, auch wenn Sie ihn nicht verkaufen möchten, insbesondere wenn er mit Edelsteinen besetzt ist.

Um wertvollen Schmuck schätzen zu lassen, sollten Sie sich an Experten wie einen Diamantenhändler oder Gemmologen wenden. Wenn Ihr Schmuck mit einem Diamanten oder einem anderen Edelstein besetzt ist, hängt sein Wert in erster Linie von den Qualitätskriterien des Steins ab. Der Wert eines Diamanten wird anhand von 4 Kriterien (den 4C) geschätzt: Farbe, Schliff, Reinheit und Karatgewicht.

Wenn Sie Ihren Schmuck verkaufen möchten, ermöglicht Ihnen die Schätzung, einen fairen Verkaufspreis festzulegen. Wenn Sie ihn nicht verkaufen möchten, erhalten Sie ein Echtheitszertifikat, das für Ihre Erben oder im Falle eines Diebstahls bei einem Einbruch nützlich ist. Dies ist ein unverzichtbares Dokument für jeden Besitzer eines wertvollen Schmuckstücks.

Für die Schätzung Ihres Schmucks können Sie sich an Diamantaires Paris OG wenden. Unsere Experten bieten Ihnen eine erste kostenlose Schätzung sowie einen Rückkaufwert für Ihren geerbten Schmuck. Es steht Ihnen frei, unser Angebot anzunehmen oder nicht.

Familienschmuck aus einer Erbschaft verkaufen

Um geerbten Schmuck nach dem Tod eines Familienmitglieds zu verkaufen, ist die Schätzung unerlässlich. Eine Wertschätzung Ihres Schmucks ermöglicht es Ihnen, seine Seltenheit und damit den Preis zu kennen, zu dem Sie ihn verkaufen können. Es ist nicht möglich, sich auf den damaligen Kaufpreis zu stützen (falls dieser Ihnen von Ihrem Angehörigen vor seinem Tod mitgeteilt wurde), da der Wert von Edelmetallen und Edelsteinen im Laufe der Jahre stark schwankt.

Wenn es sich um antiken Schmuck handelt, beachten Sie bitte, dass früher hergestellter Schmuck nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Ein verkaufter antiker Schmuck wird daher in der Regel neu geschliffen oder eingeschmolzen, bevor er weiterverkauft oder getragen wird.

Nachdem Sie den Wert Ihres Schmucks geschätzt haben, haben Sie mehrere Verkaufsmöglichkeiten. Sie können ihn versteigern lassen oder von einem Juwelier oder Diamantenhändler wie Diamantaires Paris OG zurückkaufen lassen.

Erbschaft: Diamantaires Paris OG kauft Ihren Familienschmuck an

Unsere Diamantenexperten kaufen Ihren antiken Schmuck an, ob mit oder ohne Diamanten. Wir empfangen Sie mit oder ohne Termin im 3. Arrondissement von Paris zu einer vertraulichen und kostenlosen Schätzung Ihres Schmucks. Nach der Begutachtung unterbreiten wir Ihnen unverzüglich ein Rückkaufangebot. Wenn Ihnen dieses Angebot zusagt, erfolgt die Zahlung sofort per Banküberweisung oder Scheck.

Wir garantieren die besten Ankaufspreise. Wenn Sie ein direktes Rückkaufangebot eines Mitbewerbers haben, ziehen wir nicht nur gleich, sondern verpflichten uns, Ihnen ein höheres Angebot zu unterbreiten.

Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen zum Rückkauf Ihres im Rahmen einer Erbschaft geerbten Schmucks.

Zu Lebzeiten übertragen: die Schmuckschenkung

Schmuck vor dem Tod zu verschenken, folgt anderen Regeln – oft vorteilhafter, sofern man sie kennt:

Sind Sie Notar?

Ein Bereich ist den Notariaten gewidmet: was wir zu Ihren Nachlassakten beitragen, der Inhalt unserer schriftlichen Schätzung und die Vorgehensweise, um uns einen Mandanten zu überweisen.

Schmucknachlass

Geerbten Schmuck, und nun?

Sie haben gerade Schmuck geerbt und fragen sich, welchen Wert er hat und wie Sie vorgehen sollen. Schreiben Sie uns: Ein staatlich diplomierter Gemmologe antwortet Ihnen innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
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  • Staatlich diplomierte Gemmologen

Erhalten Sie eine erste Einschätzung

Einfacher Ablauf

Wie läuft die Expertise Ihres geerbten Schmucks ab?

01

Senden Sie uns Fotos

Fotografieren Sie Ihren Schmuck aus verschiedenen Blickwinkeln und übermitteln Sie die Fotos mit einer kurzen Beschreibung. Ihre Anfrage wird von einem staatlich diplomierten Gemmologen geprüft.

02

Erhalten Sie eine erste Einschätzung

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine unverbindliche Schätzung des Wertes Ihres Schmucks. Danach entscheiden Sie über das weitere Vorgehen.

03

Verkauf oder eingehende Expertise

Auf Wunsch organisieren wir eine vollständige Expertise nach Terminvereinbarung und anschließend ein verbindliches Kaufangebot, falls Sie verkaufen möchten. Bei größeren Nachlässen ist ein ausführlicher schriftlicher Bericht möglich.

Unsere Verpflichtungen

Eine vertrauensvolle Übertragung

Unabhängiges Haus

Seit 1985 in Paris ansässig, empfangen wir Sie in der 43 rue Beaubourg.

Zertifizierte Expertise

Unsere Gemmologen sind staatlich diplomiert, Sie profitieren von einer gründlichen Analyse.

Sofortige Zahlung

Wenn Sie unser verbindliches Angebot annehmen, erfolgt die Überweisung unverzüglich.

Vor-Ort-Service möglich

Bei größeren Nachlässen kommen wir zu Ihnen ins Notariat, in die Bank oder zu Ihnen nach Hause.

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